Verkehrsrecht


Sie hatten einen Verkehrsunfall in Deutschland oder im europäischen Ausland und wissen nicht so recht, was Sie am besten tun sollen? Unsere Kanzlei berät Sie in den Fragen, 

  • ob ein Fremdverschulden vorliegt oder möglicherweise eine Mitschuld von Ihnen in Betracht kommt,
  • wann es notwendig ist, einen Sachverständigen einzuschalten,
  • ob Sie eine Reparaturwerkstatt frei wählen dürfen,
  • ob Sie das Recht haben, für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen zu nutzen oder
  • ob es eher ratsam wäre, eine Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen,
  • wann Ihnen Schmerzensgeld zusteht.

Rufen Sie uns an !

Sie bekommen die ersten Auskünfte unmittelbar am Telefon, die entstandenen Schäden wickeln wir im weiteren Verlauf dann mit der zuständigen Versicherung für Sie ab. Dies gilt sowohl für Unfälle in Deutschland als auch für Unfälle im gesamten europäischen Ausland.